Gesetzlicher Rahmen für die Inhalte des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus?

Prof. Dr. Wolfgang Schroeder und Prof. Dr. Bernhard Weßels – und 70 weitere Persönlichkeiten- unterstützen in diesem Brief an die Bundesregierung ein Demokratifördergesetz zur Bekämpfung von Extremismus

Ein Gedanke zu „Gesetzlicher Rahmen für die Inhalte des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus?

  1. Ihr Brief drückt die Besorgnis der Unterzeichnenden für die gegenwärtige Demokratie in Deutschland aus. Dieser Besorgnis können Anlass und Sinn wegen des aufhaltbaren Aufstiegs der Rechten in Deutschland und Europa nicht abgesprochen werden. Im Gegenteil.

    Dennoch habe ich drei Einwände:

    1. Die Rede ist von “der Wertschätzung der zivilgesellschaftlichen Arbeit vor Ort”. Kann eine solche Wertschätzung überhaupt per Gesetz ausgedrückt und verankert werden? Gerade diese Wertschätzung scheint mir im politischen Diskurs zu fehlen, wo sie bestenfalls ‘angemahnt’ werden kann.
    2. Die “Förderung demokratischer Initiativen” meint doch, Geld in die Hand zu nehmen und zu verteilen. Warum wird das nicht hervorgehoben, zumal das Ehrenamt das Problem hat, dass die engagierten Bürger:innen von irgendetwas leben müssen und sich dann Interessen in die ehrenamtliche Tätigkeit einmischen, die das freie Gewissen beschränken.
    3. Sollte eine Inititative zur Demokratieförderung nicht vom Parlament ausgehen anstatt von der Exekutive? Es wird im Brief nicht angedeutet, wie die Demokratie abseits von Geld konkret gefördert werden kann, aber wenn zum Beispiel neue Beteiligungskonzepte ausgearbeitet werden, sind wir doch bei der Exekutive (oder gar nur der Verwaltung) an der falschen Adresse. Die demokratische Willensbildung sollte theoretisch ohnehin das Parlament als Zentrum haben, weswegen ich das Parlament am geeignetsten für die Förderung der Demokratie einschätze. Nicht zuletzt durch einen intensivierten Kontakt zwischen demokratischen Initiativen und Abgeordneten.

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