von Bernhard WeĂels und Wolfgang Schröder
Wir leben in einer gesundheitlichen Notsituation. Diese darf allerdings nicht Anlass fĂŒr eine politische Ausnahmesituation werden, in der die Rechte der Verfassungsorgane beschnitten werden. Im Gegenteil: Der Rede von der âStunde der Exekutiveâ muss die Forderung nach einer âStunde der Legislativeâ entgegengestellt werden. Denn die in einer solchen Krisensituation geforderten gesellschaftlichen EinschrĂ€nkungen mit all ihren Konsequenzen fĂŒr Freiheits- und Partizipationsrechte mĂŒssen demokratisch so eingebettet werden, dass der Notstand nicht zur AlltĂ€glichkeit wird. Reichweite und Zeithorizonte mĂŒssen klar abgesteckt sein.
