von Bernhard Weßels und Wolfgang Schröder
Wir leben in einer gesundheitlichen Notsituation. Diese darf allerdings nicht Anlass für eine politische Ausnahmesituation werden, in der die Rechte der Verfassungsorgane beschnitten werden. Im Gegenteil: Der Rede von der „Stunde der Exekutive“ muss die Forderung nach einer „Stunde der Legislative“ entgegengestellt werden. Denn die in einer solchen Krisensituation geforderten gesellschaftlichen Einschränkungen mit all ihren Konsequenzen für Freiheits- und Partizipationsrechte müssen demokratisch so eingebettet werden, dass der Notstand nicht zur Alltäglichkeit wird. Reichweite und Zeithorizonte müssen klar abgesteckt sein.
