Von Bernhard Weßels
Wie steht es um die Notwendigkeit und Möglichkeit des Staates, Demokratieförderung zu betreiben? Angesichts der Debatten über die Fragilität der Demokratie und ihrer Gefährdung wird diese Frage wieder häufiger gestellt. Bisher kann der Bund nur zeitlich befristet und nur innovative Initiativen der Zivilgesellschaft fördern. Dr. Christoph Möllers nimmt sich in einem Rechtsgutachten der Frage nach den Möglichkeiten auf Demokratieförderung durch den Staat an und bringt mit dem Gesichtspunkt der Aufgabe der öffentlichen Fürsorge einen neuen verfassungsrechtlichen Blickwinkel in die Debatte ein. Bernhard Weßels (WZB) verweist in seinem Beitrag auf die Bedeutung der von Möllers aufgezeigten verfassungsrechtlichen Möglichkeit für die Demokratieförderung. Sie könnte eine Stärkung der Zivilgesellschaft und eine Entlastung des Staates als Garanten der Demokratie bedeuten.
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